Bei dieser Therapieform geht es ausschließlich um die Behandlungen von Säuglingen und Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Behandelt werden sowohl entwicklungsverzögerte Kinder (zum Beispiel Frühgeborene), aber auch Schädelasymmetrien und Störungen des zentralen Nervensystems (ZNS).
Nach eingehender Anamnese sowie Befunderhebung, erfolgt die gezielt abgestimmte Therapie durch Hilfestellung beim täglichen Handling des Kindes durch deren Bezugspersonen, aber auch durch Anregungen zur optimalen Bewältigung von Aktivitäten des täglichen Lebens.
Dabei stehen spielerisch gestaltete Therapieformen im Vordergrund, um die Kinder während der Therapie zu motivieren.
Da es sich bei uns um eine Bestellpraxis handelt, d.h. die jeweilig vereinbarten Termine für Sie reserviert werden, bitten wir Sie darum, Absagen unbedingt telefonisch innerhalb von 24 Stunden im Voraus zu tätigen.
Anderenfalls behalten wir uns vor, Ihnen den ausgefallenen bzw. nicht rechtzeitig abgesagten Termin in voller Höhe in Rechnung zu stellen. Absagen über Email oder SMS/WhatsApp werden von uns nicht akzeptiert.
Rechtlich begründet sich unser Anspruch auf das Ausfallhonorar auf den § 615 des BGB.
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